Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet Psychotherapie als Leistung zu übernehmen. Voraussetzungen hierfür sind, dass
- eine Indikation für die Behandlung besteht. Dies klären wir gemeinsam während der Therapeutischen Sprechstunden (Erstgespräch) und den probatorischen
Sitzungen.
- die Behandlung nach einem sogenannten Richtlinienverfahren durchgeführt wird, wobei Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch orientierte
Psychotherapie, Psychoanalyse, Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sind.
- die Psychotherapeutin eine sogenannte Kassenzulassung hat, d.h. dass sie eine Abrechnungsgenehmigung durch die kassenärztliche Vereinigung besitzt.
Ich besitze diese Kassenzulassung seit dem 1.1.2019.
Bitte beachten Sie, dass ich durch die Zulassung zum Gesetzlichen Krankenversicherungssystem zahlreiche Auflagen zu erfüllen habe und
seither nicht mehr in der Lage bin, vorhandene Psychotherapieplätze an Privatversicherte, Selbstzahler oder PatientInnen, deren Psychotherapie durch Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften
finanziert werden, zu vergeben.